Feiertage 2008
   

Kirchlich

Aufgrund der Trennung von Kirche und Staat darf sich der deutsche Staat nicht mit einzelnen Religionen identifizieren. Religiöse Feiertage schützt er demnach nicht wegen ihrer religiösen Bedeutung, sondern wegen ihrer positiven Wirkung auf die Bürger. Entsprechend formuliert Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erbauung gesetzlich geschützt.“; über Artikel 140 des Grundgesetzes ist er geltendes deutsches Verfassungsrecht.

Welche Tage gesetzliche Feiertage sind, bestimmen in Deutschland die Feiertagsgesetze der Länder; nur der Tag der Deutschen Einheit ist bundeseinheitlicher Feiertag. Neben wenigen nicht-religiösen Feiertagen wie dem Maifeiertag oder Neujahr gehen diese Tage auf Feiertage der evangelischen (Reformationstag) oder römisch-katholischen (Fronleichnam) Konfession zurück bzw. werden wie Karfreitag, Ostermontag oder Pfingstmontag von beiden begangen. Abhängig von der konfessionellen Zusammensetzung der Landesbevölkerung unterscheiden sich die gesetzlichen Feiertage von Land zu Land; auch ihre Zahl variiert zwischen neun in Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein und 14 im Stadtkreis Augsburg. Die gesetzlichen Feiertage haben unter anderem Bedeutung für das Arbeitsrecht (§ 2 Entgeltfortzahlungsgesetz) und das Ladenschlussgesetz, aber auch für den Lauf von Fristen im Zivil-, Verwaltungs- und Prozessrecht. Zudem nimmt die Straßenverkehrs-Ordnung für das Feiertagsfahrverbot für LKWs in § 30 Abs. 4 die landesrechtlichen Regelungen auf.

Vergleiche dazu auch Feiertage in Deutschland
In den letzten Jahren gab es vermehrt Bestrebungen, einzelne Feiertage abzuschaffen, wie es mit dem Buß- und Bettag mit Ausnahme von Sachsen schon geschehen ist.

Neben diesen gesetzlichen Feiertagen, die häufig nur auf religiöse Feiertage zurückgehen, kennen die Landesfeiertagsgesetze auch kirchliche Feiertage. Diese sind keine Feiertage im Sinne der gesetzlichen Regelungen, insbesondere also nicht arbeitsfrei. Im Hinblick darauf, dass sie für viele Bürger von religiöser Bedeutung sind, werden sie aber ebenso wie die gesetzlichen Feiertage mit religiösem Hintergrund besonders geschützt. So sind beispielsweise in manchen Bundesländern öffentliche Tanz- und Sportveranstaltungen am Karfreitag und am Totengedenktag verboten oder ist Lärm in der Nähe von Kirchen während der Gottesdienstzeit untersagt. Außerdem ist meist bestimmt, dass Arbeitnehmer, die Mitglieder der entsprechenden Religionsgemeinschaft sind, zum Besuch des Gottesdienstes der Arbeit fern bleiben dürfen oder dass Schüler schulfrei haben. Diese Regelungen können in Staatskirchenverträgen vereinbart sein und wägen zwischen der Religionsfreiheit der Gläubigen und den Grundrechten der übrigen Betroffenen ab. Inwieweit dies im Einzelfall gelungen ist, wird in den letzten Jahren zunehmend kontrovers diskutiert.

Unter die kirchlichen Feiertage muss man genau genommen auch noch die Sonntage rechnen, die es in nichtchristlichen Ländern nicht gibt. Allerdings gibt es statt dessen meist einen anderen Feiertag in der Woche wie beispielsweise den Freitag im Islam.

Bisher nicht durchgesetzt haben sich Vorschläge, zur Integration religiöser Minderheiten in Deutschland weitere Feiertage einzuführen, etwa solche, die auf islamische Feste zurückgehen.




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